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Allgemeine Fragen zu Gas

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Allgemeine Fragen zum Thema Gas

Wieso sollte ich meinen Gasanbieter wechseln?

Seit der Liberalisierung des Gasmarktes gibt es neben den großen Energieversorgern auch kleine Unternehmen, die Gas in den meisten Fällen günstiger als die großen anbieten. Ein Wechsel kann für Sie als Verbraucher eine enorme Kostenersparnis bedeuten.

Wie komme ich zum günstigem Tarif?

Sie starten am schnellsten über unseren Gastarifrechner.

Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?

Ihren Zählerstand können Sie uns ganz unkompliziert übermitteln - am besten in unserem Kundenserviceformular.

Anbieterwechsel

Ist es möglich, während des Wechsels eventuell nicht mit Gas versorgt zu werden?

Nein, diese Sorge ist unbegründet. Die Verträge gehen nahtlos ineinander über. Sie werden den Zeitpunkt des Wechsels nicht bemerken. Damit Sie trotzdem Bescheid wissen, ab wann Sie unser günstiges Gas beziehen, senden wir Ihnen vorab eine Mitteilung zu.

Muss ich meinen alten Vertrag kündigen?

Nein, das erledigen wir für Sie. Wenn Sie Ihre Bestellung bei primastrom abgeschlossen haben, kündigen wir Ihren Vertrag bei Ihrem aktuellen Gasversorger. Beachten Sie jedoch Folgendes: Sollten Sie bei Ihrem alten Gasanbieter von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, kündigen Sie den Vertrag bitte selbstständig und teilen uns das Enddatum Ihres Vertrages mit.

Abschlag / Meine Rechnung

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Als Neukunde bei primastrom ist Ihre Abschlagshöhe vom Belieferungsbeginn sowie der Dauer Ihres ersten Abrechnungszeitraumes abhängig. Die Länge dieses Zeitraums richtet sich nach dem turnusmäßigen Ablesetermin Ihres Strom- bzw. Gaszählers, der vom zuständigen Netzbetreiber vorgegeben wird. Aus diesem Grund kann Ihr erster Abrechnungszeitraum ggf. kürzer als 12 Monate sein. Umfasst er z. B. die Heizperiode, in der Strom- bzw. Gasverbrauch sehr hoch ist, wird auch Ihr Abschlagsbetrag dementsprechend kalkuliert. Nach der ersten ggf. verkürzten Abrechnungsperiode ermitteln wir Ihren Abschlag auf Basis eines ganzen Belieferungsjahres. Jahreszeitliche Verbrauchsunterschiede gleichen sich somit aus.

Können Sie mir meine Rechnung erklären?

Um Ihnen schnell und einfach Ihre Gasrechnung zu erklären, haben wir für Sie ein PDF aufbereitet, welches Sie mit nur einem Klick erreichen können. Erklärung zur Jahresendabrechnung.

SEPA

Wann erfolgt die Umstellung auf SEPA?

Künftig werden die nationalen Angaben Kontonummer und Bankleitzahl durch die europaweit einheitlichen Bankverbindungen IBAN und BIC ersetzt. Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine weltweit gültige Nummer für ein Girokonto, während mit dem BIC (Bank Identifier Code) das Kreditinstitut identifiziert wird.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer?

Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers, die EU-weit gültig ist. Unsere Gläubiger-ID ist DE13ZZZ00000945679.

Umzug

Was passiert bei einem Umzug mit meinem Vertrag?

Wir bitten Sie darum, uns zeitnah über Ihren bevorstehenden Umzug zu informieren. Ihren Vertrag mit der primastrom GmbH müssen wir nicht abmelden. Wenn es der primastrom GmbH nämlich möglich ist, eine Energielieferung zum gewohnten Tarif an Ihrem neuen Wohnort fortzusetzen, können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen. Dies geht völlig bequem, indem Sie uns einfach Ihre neue Anschrift, die neue Zählernummer und das Umzugsdatum mitteilen.

Für Ihre Umzugsmeldung können Sie sich z.B. per Mail, Fax oder auch per Briefpost an uns wenden. Unser Service-Team steht Ihnen unter der Rufnummer 030/707 160 000 zur Verfügung.

Welche Kosten sind mit der Bearbeitung meiner Umzugsmeldung verbunden?

Gar keine! Für die Bearbeitung Ihres Umzugsanliegens verlangen wir lediglich die Mitteilung Ihrer neuen Anschrift, Ihrer neuen Zählernummer und des Umzugsdatums. Es entsteht weder ein Mehraufwand noch werden Ihnen Gebühren in Rechnung gestellt. Ist die Belieferung am neuen Wohnort möglich, wird lediglich der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen fortgesetzt.

Kann ich bei der primastrom GmbH wegen eines Umzugs sonderkündigen?

Sollte die primastrom GmbH Sie an Ihrer neuen Anschrift nicht mehr zu den gewohnten Konditionen beliefern können, können Sie Energievertrag außerordentlich unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist zum Auszugsdatum oder einem späteren Zeitpunkt kündigen. Die Kündigung muss die Textform (Mail, Fax u.Ä.) einhalten.

Bitte informieren Sie uns zeitnah über einen bevorstehenden Umzug, um die Möglichkeit einer Weiterbelieferung schnellstmöglich prüfen zu können.